Kostenerstattung Osteopathie
Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf nur von Ärzten und Heilpraktikern uneingeschränkt ausgeübt werden.
Durchgeführt werden kann die Behandlung laut Kassensatzung zumeist durch einen Osteopathen, der entweder Mitglied in einem osteopathischen Fachverband ist oder über eine Ausbildung verfügt, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt. Doch so wenig die osteopathische Ausbildung derzeit einheitlich geregelt ist, so unterschiedlich sind auch die Anforderungen an eine Mitgliedschaft in den diversen Verbänden. Anforderungen variieren zwischen 300 und 1350 Stunden. Weder für die Krankenkassen noch für die Patienten sind diese Unterschiede zu durchschauen.
Ich selbst habe meine Ausbildung zum Osteopathen beim AVT-College in Nagold absolviert – hier wird ein stark schulmedizinischer Ansatz, nach amerikanischem Vorbild, vertreten der sich an neuesten Forschungsergebnissen der sogenannten evidenzbasierten Medizin orientiert. Der Umfang meiner Ausbildung beträgt 1800 Stunden (CME – Einheiten) & bin Mitglied im Osteopathieverband DVOM.
Private Krankenkassen übernehmen i.d.R. die Erstattung der Kosten einer osteopathischen Behandlung. Bitte informieren sie sich hier direkt bei Ihrer privaten Kasse.
Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten mittlerweile auch über 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathiebehandlungen. Leider sind die Voraussetzungen für Teilkostenerstattungen völlig uneinheitlich. Zu welchen Bedingungen Ihre eigene Krankenkasse osteopathische Behandlugen bezuschusst können Sie am unteren Link abfragen. (Quelle: osteokompass.de)